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   OLG Hamm, 22.01.1974 - 15 W 36/73   

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OLG Hamm, 22.01.1974 - 15 W 36/73 (https://dejure.org/1974,3032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.1974 - 15 W 36/73 (https://dejure.org/1974,3032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 1974 - 15 W 36/73 (https://dejure.org/1974,3032)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1974, 455
  • DB 1974, 424
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 01.07.1982 - IV R 152/79

    Vermächtnisnehmer - Unterbeteiligung - Kommanditanteil - Erbauseinandersetzung

    Hierunter fällt die Begründung einer Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil bei einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), wenn für den Unterbeteiligten auch eine Verlustbeteiligung vereinbart wird und der Unterbeteiligte somit der Gefahr einer unbeschränkten Nachschußpflicht ausgesetzt ist (Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Hamm vom 22. Januar 1974 15 W 36/73, Der Betrieb - DB - 1974, 424).
  • BFH, 08.08.1974 - IV R 101/73

    Gewinnbeteiligung - Stille Beteiligung - Familienbetrieb - Handelsgewerbe -

    a) nach einer verbreiteten Meinung im zivilrechtlichen Schrifttum (vgl. z. B. Knopp, NJW 1962, 2181, 2183) [BFH 27.02.1962 - I - 208/60 S] und in der Rechtsprechung der Zivilgerichte (vgl. z. B. Oberlandesgericht Hamm, Beschluß vom 22. Januar 1974 15 W 36/73, Der Betrieb 1974 S. 424) die Aufnahme eines noch nicht volljährigen Kindes als stiller Gesellschafter der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, wenn der stille Gesellschafter nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust beteiligt ist (vgl. zu dieser Rechtsfrage auch Schilling in Großkommentar zum HGB, 3. Aufl., § 335 Anm. 35 einerseits, und Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts, 2. Aufl., S. 611 mit Nachweisen in Fußnote 5 andererseits, ferner Urteil des BGH vom 28. Januar 1957 III ZR 155/55, NJW 1957, 672), und.
  • OLG Hamm, 07.02.1983 - 15 W 40/83
    Das Rechtsmittel ist statthaft und in der rechten Form eingelegt (§§ 27, 29 FGG); dabei sind die Pfleger nur als gesetzliche Vertreter ihrer Pflegebefohlenen (§§ 1909 Abs. 1 S. 1, 1915 Abs. 1, 1793 BGB) befugt, gegen einen die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung versagenden Beschluß Beschwerde und weitere Beschwerde einzulegen (Senat OLGZ 1974, 158; KG OLGZ 1965, 375; Keidel/Kuntze/Winkler, FG 11. Aufl. § 20 FGG Rdn. 13 mwN in Fn. 4).
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   OLG Köln, 20.06.1973 - 15 W 36/73   

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Papierfundstellen

  • MDR 1974, 407
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